Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Container-Mietservice der Firma Gollan Recycling GmbH. Stand: August 2025
§ 1 Allgemeines und Begriffsbestimmungen
Die Gollan Recycling GmbH bietet überregional Entsorgungsleistungen an. Über die Online Plattform https://recyclingshop.gollan.de, die Hotline +49 (0) 4561 398-0 und per E-Mail an recycling@gollan.de können verbindliche Verträge zwischen Kunden und der GOLLAN RECYCLING GMBH geschlossen werden.
§ 2 Geltung dieser Geschäftsbedingungen
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Bestellungen von Verbrauchern gemäß § 13 BGB, die über den Online-Shop https://recyclingshop.gollan.de erfolgen. Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
2.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für Bestellungen von Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichem Sondervermögen, die über den Online-Shop https://recyclingshop.gollan.de, die Hotline +49 (0) 4561 398-0 oder per E-Mail an recycling@gollan.de erfolgen. Für die Übernahme aller Aufträge, Leistungen und Lieferungen sind ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.
2.3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. 2.4 Bestellungen oder Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
§ 3 Registrierung als Kunde
3.1 Die Bestellung von Leistungen über den Online-Shop ist entweder als Gast (ohne Registrierung eines Benutzerkontos) oder über die Erstellung eines Benutzerkontos möglich.
3.2 Für die Erstellung eines Benutzerkontos ist das zur Verfügung gestellte Registrierungsformular auszufüllen. Der Kunde versichert, dass die von ihm getätigten Angaben wahr und vollständig sind. Soweit sich persönliche Daten ändern, obliegt es dem Kunden, die veränderten Daten in seinem Benutzerkonto zu aktualisieren. Alle Änderungen können nach erstmaliger Registrierung online vorgenommen werden.
3.3 Gollan Recycling GmbH speichert die eingegebenen Daten unter Beachtung der Vorgaben des Datenschutzes in der Kundendatenbank. Einzelheiten können der Datenschutzerklärung von Gollan Recycling GmbH entnommen werden. Die Daten werden zur Abwicklung von Aufträgen und Rechnungsstellung genutzt.
3.4 Der Kunde verpflichtet sich, das von Gollan Recycling GmbH mitgeteilte Passwort geheim zu halten und vor Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Der Kunde kann jederzeit sein Passwort ändern oder über Gollan Recycling GmbH ein neues Passwort anfordern. Der Verdacht des Missbrauchs ist Gollan Recycling GmbH unverzüglich mitzuteilen. 3.5 Es besteht zum Zeitpunkt der Registrierung keine Verpflichtung des Kunden zur Abgabe oder Annahme eines verbindlichen Angebotes.
3.6 Bei Verdacht auf Missbrauch der Leistungen von Gollan Recycling GmbH oder bei Angabe falscher Daten behält sich Gollan Recycling GmbH das Recht vor, eine Registrierung unverzüglich zu sperren und die Verträge mit dem betreffenden Kunden fristlos zu kündigen. Ist ein Missbrauch nachweisbar, den der Kunde zu vertreten hat, geht der daraus entstehende Schaden zu Lasten des Kunden.
§ 4 Vertragsschluss
4.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Angaben über den Container, beispielsweise in Werbeunterlagen, Abbildungen, Verzeichnissen oder sonstigen Unterlagen sowie über technische Leistungen, Betriebseigenschaften und Verwendbarkeit sind ungefähre Angaben. Sie werden nur bei Bestätigung durch Gollan Recycling GmbH Vertragsbestandteil. Gollan Recycling GmbH behält sich ausdrücklich die Vermietung eines anderen als des angebotenen Containers vor, falls der andere Container für den durch den Kunden beabsichtigten Gebrauch in vergleichbarer Weise geeignet und dem Kunden zumutbar ist. Mit Absenden der Bestellung und Zahlung per PayPal (per Klick auf den Button „Weiter zu PayPal“) gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Produkte und/oder Dienstleistungen ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Durch Versand einer Auftragsbestätigung nebst Rechnung per E-Mail oder durch Auslieferung der Produkte zum gewünschten Lieferdatum kann Gollan Recycling GmbH die Bestellung annehmen.
4.2 Bei Bestellung per Anruf über die Hotline +49 (0) 4561 398-0 gibt der Kunde i.S.d. § 2.2 seine Bestellung gegenüber Gollan Recycling GmbH ab. Durch Versand einer Auftragsbestätigung nebst Rechnung per E-Mail oder durch Auslieferung der Produkte zum gewünschten Lieferdatum kann Gollan Recycling GmbH die Bestellung annehmen.
4.3 Nimmt Gollan Recycling GmbH ein Angebot eines Kunden nicht an, für das bereits eine Bezahlung erfolgt ist, erstattet Gollan Recycling GmbH dem Kunden den gezahlten Betrag unverzüglich zurück. Dies erfolgt auf demselben Weg wie die Zahlung durch den Kunden. 4.4 Der Auftrag ist, mit Ausnahme des gesetzlichen Widerrufrechts, unwiderruflich.
§ 5 Leistungen von Gollan Recycling GmbH
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich unter Berücksichtigung der in Ziffer 4.1 Absatz 1 formulierten möglichen Abweichungsspanne nach der im Online-Shop jeweils hinterlegten Produktbeschreibung. Bei einer Bestellung über die Hotline +49 (0) 4561 398-0 oder per E-Mail an recycling@gollan.de richtet sich der Leistungsumfang nach der Produktbeschreibung in der Auftragsbestätigung, sofern nicht eine abweichende Vereinbarung mindestens in Textform zwischen den Parteien getroffen worden ist.
5.2 Die öffentlich-rechtliche Entsorgungspflicht des Kunden, namentlich die eventuell bestehenden Überlassungs- und Andienungspflichten, bleiben von dieser Vereinbarung unberührt. Sämtliche öffentliche Gebühren aus länderspezifischen bzw. kommunalen Andienungspflichten des Kunden bleiben ebenfalls unberührt.
5.3 Die bestellten Produkte und/oder Leistungen werden entsprechend der Rechnung sowie der Angaben im Online-Shop unter Berücksichtigung der in Ziffer 4.1 Absatz 1 formulierten möglichen Abweichungsspanne angeliefert bzw. erbracht.
5.4 Vereinbarte Liefer- und Abholtermine können vom Kunden verschoben werden, wenn die gewünschte Änderung des Termins spätestens bis zu einen Arbeitstag (Mo.-Fr.) um spätestens 12 Uhr vor dem vereinbarten Termin erfolgt und Gollan Recycling GmbH diese Terminänderung gegenüber dem Kunden bestätigt.
5.5 Es können ausschließlich Container abgeholt werden, die auf Grundlage einer Bestellung bei Gollan Recycling GmbH gestellt wurden.
5.6 Gollan Recycling GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung die entsprechenden Dienstleistungen, einschließlich der Beförderung, ganz oder teilweise auf einen geeigneten Nach- oder Subunternehmer zu übertragen.
5.7 Die bereitgestellten Container bleiben im Eigentum von Gollan Recycling GmbH bzw. der von Gollan Recycling GmbH beauftragten Dritten.
5.8 Mietzeit/Kündigung/Rückgabe
5.8.1 Die Container werden zu dem vereinbarten Datum zur Verfügung gestellt; abweichend davon beginnt die Mietzeit mit der tatsächlichen Gestellung, sofern Container durch Umstände, die Gollan Recycling GmbH zu vertreten hat, zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden. Die Mietzeit endet mit dem vereinbarten Abholtermin.
5.8.2 Die Container werden zur Sammlung von Abfällen dem Kunden mietweise für sieben (7) Tage zur Verfügung gestellt. Ab dem achten (8) Tag fallen zusätzliche Gebühren pro jeden angefangenen, weiteren Tag der Standzeit beim Kunden an.
5.8.3 Die stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses ist ausgeschlossen. Im Falle der Inanspruchnahme der Container nach Ablauf der Mietzeit oder für den Fall, dass Gollan Recycling GmbH die Abholung der Container wegen dem Kunden zurechenbaren Verschuldens nicht möglich ist, besteht der Anspruch auf Mietzinszahlung fort.
5.8.4 Unbeschadet der Kündigungsfristen ist der Kunde verpflichtet, den Zeitpunkt der Abholung spätestens bis Freitag 12.00 Uhr zu avisieren, wenn die Abholung in der folgenden Woche durchgeführt werden soll. Im Falle des Verstoßes gegen die Ankündigungsfrist ist der Kunde zur Fortzahlung des Mietzinses für die Dauer der durch die verspätete Ankündigung verursachten Verzögerung der Abholung verpflichtet. Sofern Gollan Recycling GmbH die Abholung der Container bei dem Kunden schuldet, erfolgt diese binnen 14 Tagen nach Vertragsbeendigung.
§ 6 Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde hat alle Voraussetzungen für eine gesetzeskonforme und ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung einzuhalten. Er stellt sicher, dass zwischen 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr ein freier Zugang zu den zur Erfassung der Abfallstoffe eingesetzten Container besteht und ein unverzüglicher und ordnungsgemäßer An- und Abtransport möglich ist. Der Kunde hat insbesondere einen nach seiner Untergrundbeschaffenheit und Anfahrbarkeit geeigneten Stellplatz für die Container bereitzustellen und gegenüber Gollan Recycling GmbH bzw. dem Nach- oder Subunternehmer von Gollan Recycling GmbH den genauen Ort des Stellplatzes zu benennen.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, Menge, Beschaffenheit und Zusammensetzung des Abfalls in der Bestellung richtig und vollständig anzugeben. Der Kunde haftet dabei für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben und deren Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Inhalt der Container. Entstehen Gollan Recycling GmbH wegen fehlerhafter Angaben Schäden oder wird Gollan Recycling GmbH durch Dritte wegen solcher Schäden in Anspruch genommen, so hat der Kunde Gollan Recycling GmbH vollen Ersatz zu leisten, es sei denn, der Kunde hat dies nicht zu vertreten.
6.3 Die Container sind ausschließlich mit den jeweils in der Bestellung festgelegten Abfällen zu befüllen. Einzelheiten sind unter www.recycling.gollan.de zu den einzelnen Abfallfraktionen erläutert. Gollan Recycling GmbH bzw. sein Subunternehmer kann die bereitgestellten Abfallstoffe daraufhin überprüfen, ob sie den in der Bestellung angegebenen Spezifikationen und Mengen entsprechen. Die Prüfung ist auf äußerlich erkennbare Mängel bzw. Abweichungen beschränkt. Die Verdichtung von Abfällen mittels technischer Presssysteme ist ausgeschlossen. Gollan Recycling GmbH bzw. sein Subunternehmer ist berechtigt, die Annahme von Abfallstoffen, deren Beschaffenheit vom Inhalt der Bestellung abweicht, zu verweigern und entweder an den Kunden zurückzuführen oder einer ordnungsgemäßen Verwertung/Beseitigung zuzuführen. Etwaige dadurch verursachte Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen. Die durch Gollan Recycling GmbH übernommenen Leistungspflichten entbinden den Kunden nicht von seiner rechtlichen Verantwortung für die zu verwertenden bzw. zu beseitigenden Abfallstoffe.
6.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, einen geeigneten Stellplatz für den Container bereitzustellen und für die gefahrlose Befahrbarkeit der Zufahrtswege zum Stellplatz zu sorgen. Gollan Recycling GmbH weist den Kunden darauf hin, dass die Zufahrtswege ein Gesamtgewicht von bis zu ca. 30 Tonnen aushalten müssen.
6.5 Der Kunde ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung, der straßenrechtlichen Verpflichtungen und Verkehrssicherungspflichten (z.B. ausreichende Beleuchtung oder Kenntlichmachung) der Container verantwortlich, wenn sie sich auf öffentlichen Verkehrsflächen befinden.
6.6 Der Kunde ist verpflichtet, etwaige erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen. Dies gilt insbesondere für Genehmigungen zum Aufstellen der Container auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. In dem Fall, dass der oder die Container auf öffentlichen Verkehrsflächen aufgestellt werden sollen und Gollan Recycling GmbH im Rahmen der Bestellung die Einholung der insoweit erforderlichen Genehmigungen übernommen hat, ist der Kunde verpflichtet, Gollan Recycling GmbH bzw. seine Subunternehmer im erforderlichen Umfang zu unterstützen, insb. ggf. erforderliche Vollmachten zu erteilen.
6.7 Der Kunde ist ferner dafür verantwortlich, dass:
6.7.1 die Container pfleglich behandelt werden;
6.7.2 die Gestellung oder Abholung der Container zum vereinbarten Termin und Ort durchgeführt werden kann;
6.7.3 die Container nur mit der im Auftrag angegebenen Abfallart befüllt werden, das Höchstgewicht oder Füllvolumen nicht überschritten wird, die Befüllung nicht über die Wände hinausragt und die Befüllung sachgerecht und gleichmäßig erfolgt und sich beim Transport nicht wesentlich verlagern kann;
6.7.4 Container ordnungsgemäß gegen Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl gesichert werden, damit sie während der Standzeit nicht abhandenkommen, beschädigt oder über das mit der vertragsgemäßen Nutzung üblicherweise verbundene Maß hinaus verunreinigt oder abgenutzt werden;
6.7.5 bei der Gestellung und Abholung die Stellplätze und Zufahrtswege frei zugänglich sind, so dass keine Schäden beim Befahren von Grundstücken, einschließlich der Zufahrtswege, der baulichen Einrichtungen und des Stellplatzes, zu befürchten sind;
6.7.6 es aufgrund ungeeigneter Zufahrtswege oder Stellplätze bei der Gestellung und Abholung nicht zu Schädigungen der Container und/oder der Fahrzeuge kommt;
6.7.7 es bei der Gestellung oder Abholung zu keinen von ihm verursachten Verzögerungen kommt, die länger als 10 Minuten dauern.
§ 7 Vergütung
7.1 Die im Online-Shop genannten Preise sind freibleibend und gelten inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sonderleistungen, die nicht von der Bestellung erfasst sind, jedoch gesetzlich vorgeschrieben oder durch den Kunden veranlasst wurden, können separat in Rechnung gestellt werden.
7.2 Für die Abrechnung ist die Einstufung des tatsächlich angefallenen Abfalls durch Gollan Recycling GmbH maßgeblich. Im Falle von Abweichungen zur Bestellung ist Gollan Recycling GmbH berechtigt, eine angemessene Vergütung in Rechnung zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen.
7.3 Der Kunde trägt die Mehrkosten für Wartezeiten von mehr als 10 Minuten bei der Gestellung, Abholung oder vergebliche Leer-, An- oder Abfahrten (z.B. wenn ein Container nicht erfolgreich gestellt / abgeholt werden konnte), es sei denn, der Kunde hat die Wartezeiten nicht zu vertreten. Gollan Recycling GmbH ist berechtigt, dem Kunden die übliche Vergütung hierfür in Rechnung zu stellen.
7.4 Ist der Kunde mehr als 8 Tage im Verzug mit der Zahlung der vereinbarten Mietentgelte, hat Gollan Recycling GmbH das Recht, die Container sofort in Besitz zu nehmen. Gleiches gilt bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden.
§ 8 Zahlungsmittel
8.1 Für die Zahlung stehen den Kunden die folgenden Zahlungsmittel zur Verfügung: • PayPal
8.2 Bezahlen per PayPal
Der Kunde wird am Ende des Bestellvorgangs direkt auf die Seite von PayPal weitergeleitet. Hat der Kunde ein PayPal-Konto, dann kann er sich dort mit seinen Benutzerdaten anmelden und die Zahlung bestätigen. Hat der Kunde kein PayPal-Konto, kann er ein PayPal-Konto eröffnen und dann die Zahlung bestätigen. Gollan Recycling GmbH behält sich vor, die Bestellung erst auszuführen, wenn der Geldeingang erfolgt ist. Im Falle der Rückerstattung, wird der Betrag wieder dem PayPal-Konto des Kunden gutgeschrieben.
§ 9 Haftung
9.1. Soweit vertraglich nichts anderes geregelt ist, haftet Gollan Recycling GmbH wie folgt: a) Für jede vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden durch Gollan Recycling GmbH, ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; b) bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Gollan Recycling GmbH, ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; c) soweit Gollan Recycling GmbH, ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen den Mangel einer Sache arglistig verschwiegen oder eine ausdrückliche Garantie übernommen haben; d) für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bis zum gesetzlich vorgesehenen Haftungshöchstbetrag; e) soweit nicht ein Fall des § 9.1. a) –d) vorliegt, haftet Gollan Recycling GmbH im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Gollan Recycling GmbH, ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind hierbei solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Parteien stimmen überein, dass der typischerweise vorhersehbare Schaden bei Sachschäden maximal € 5.000.000,00 und bei sonstigen Vermögensschäden maximal € 250.000,00 beträgt.
9.2 Werden die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften geändert oder aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung konkretisiert und hat die Änderung oder Konkretisierung wesentliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Durchführbarkeit des Auftrags, so ist Gollan Recycling GmbH berechtigt, die Entsorgung nach Maßgabe der geänderten Bedingungen durchzuführen. Eventuell hierdurch entstehende Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.
9.3 Eine weitergehende Haftung von Gollan Recycling GmbH ist ausgeschlossen.
9.4 Der Kunde haftet für jeglichen Schaden und Mehraufwand, der durch eine von ihm zu vertretende falsche oder unvollständige Deklaration des zur Entsorgung beauftragten Abfalls sowie durch falsch befüllte Container verursacht wird. Er haftet auch für Schäden an den für die Abfälle zur Verfügung gestellten Container sowie für den Verlust von Containern. Der Kunde haftet bei Überschreitung des angegebenen Füllgewichts oder Füllvolumens.
9.5 Im Falle einer vom Kunden zu vertretenden Stornierung des Auftrags ist Gollan Recycling GmbH berechtigt, eine Bearbeitungspauschale in Höhe von € 20 je storniertem Auftrag zu erheben, sofern der Kunde Unternehmer ist. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadenersatzanspruchs bleibt daneben bestehen.
§ 10 Höhere Gewalt, Änderungen gesetzlicher Vorschriften
10.1 Verzögerungen der Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, deren Ursachen sich außerhalb des Einwirkungsbereiches von Gollan Recycling GmbH befinden, berechtigen Gollan Recycling GmbH, die Vertragserfüllung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dies gilt auch, wenn solche Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten. Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, sind sowohl der Kunde als auch Gollan Recycling GmbH berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Beginn und Ende solcher Hinderungsgründe teilt Gollan Recycling GmbH dem Kunden baldmöglichst mit.
10.2 Werden die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften geändert oder aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung konkretisiert und hat die Änderung oder Konkretisierung wesentliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Durchführbarkeit des Auftrags, so ist Gollan Recycling GmbH berechtigt, die Entsorgung nach Maßgabe der geänderten Bedingungen durchzuführen. Eventuell hierdurch entstehende Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.
§ 11 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht, Sprache, Verbraucher- schlichtungsverfahren
11.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus und/oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag begründeten Rechte und Pflichten sowie etwa in Zukunft eintretenden Auseinandersetzungen zwischen den Vertragsparteien ist Oldenburg in Holstein, sofern der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Unbeschadet der Regelung gemäß Satz 1 ist Gollan Recycling GmbH berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch vor den Gerichten des allgemeinen und besonderen Gerichtsstands des Kunden geltend zu machen.
11.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN- Kaufrechts ist ausgeschlossen.
11.3 Vertrags- und Geschäftssprache ist Deutsch.
11.4 Wir ziehen es vor, Ihre Anliegen im direkten Austausch mit Ihnen zu klären und nehmen daher nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teil. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen und Problemen direkt.
§ 12 Textform
Änderungen und Ergänzungen einer Entsorgungsvereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail). Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.
§ 13 Hinweis zu abfallrechtlichen Andienungspflichten
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Kunden selbst dafür verantwortlich sind, dass die zur Entsorgung beauftragten Abfälle gemäß den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes - KrWG, der jeweiligen Landesabfallgesetze und insbesondere der jeweiligen kommunalen Abfallsatzungen, nicht dem kommunalen Anschluss- und Benutzungszwang unterliegen; eine Beauftragung der Gollan Recycling GmbH entbindet nicht von ggf. bestehenden kommunalen Andienungspflichten.
§ 14 Hinweis zur Gewerbeabfallverordnung
Die Gewerbeabfallverordnung gilt für die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Kunden selbst für die Einhaltung der Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) verantwortlich sind. Hierzu gehört insbesondere die eigenverantwortliche Prüfung und Sicherstellung des Kunden, dass die zur Entsorgung beauftragten Abfälle nicht den Dokumentations-, Getrennthaltungs-, Vorbehandlungs- und Recyclingvorgaben der Gewerbeabfallverordnung unterliegen. Gollan Recycling GmbH stellt eine Entsorgung nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sicher und stellt dem Kunden auf Anfrage entsprechende Belege oder Bescheinigungen nach dem KrWG und/oder GewAbfV kostenpflichtig zur Verfügung.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen im Übrigen. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.